Ein sicheres Arbeitsumfeld für gesunde und motivierte Mitarbeiter
Der Arbeitgeber steht in der gesetzlichen Pflicht und unmittelbarer Verantwortung für Mitarbeiter ein gesundes Arbeitsumfeld herzustellen, damit diese ohne Gefahren ihre Tätigkeiten verrichten können. Diesbezüglich ist für Unternehmen die Arbeitssicherheit ein wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung einer gefährdungsfreien Arbeitsumgebung. Bei dem Thema Arbeitssicherheit geht es nicht nur um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und unfallversicherungstechnischen Vorschriften, sondern um Optimierung und Förderung der Ressourcen im Unternehmen. Durch eine gut organisierte Arbeitssicherheit werden Unfälle verhindert und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert. Demnach ist Arbeitssicherheit nicht, wie oft vermutet, ein kostenintensiver Faktor.
Wir passen unsere Leistungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz individuell an die Gegebenheiten Ihres Betriebes an. Mit objektivem Blick auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erkennen wir Gefährdungen frühzeitig, so dass Sie rechtzeitig Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ergreifen können. Wir zeigen Ihnen wie gesetzliche Vorgaben effizient umsetzt werden, ohne dabei den Überblick zu verlieren.
Im Arbeitsrecht bestehen zahlreiche Regelwerke, Gesetze und Vorschriften z.B. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch z.B. (BGB §618, 619), Sozialgesetzbuch VII (SGB VII § 21), Handelsgesetzbuch (§62 HGB) sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Verantwortung und Führsorgepflichten zu erfüllen hat.
Im August 1996 trat das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Damit wurde die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie im Arbeitsschutz nach EG-Vertrag Artikel 118a in deutsches Recht vollzogen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz §3 der Grundpflichten des Arbeitgebers ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Demnach ist der Arbeitgeber gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen.
Wir unterstützen unsere Auftraggeber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen!
Die Routine im Arbeitsalltag ist der typische Nährboden für ein Thema: Betriebsblindheit.
Die tägliche Arbeitsroutine, immer wiederkehrende Arbeitsabläufe und -prozesse, versperren den Blick auf mögliche Gefahrenquellen.
Hiervon sind vermutlich alle Beschäftigen in Ihrem Unternehmen betroffen. Gefährdungen werden oftmals nicht mehr als solche wahrgenommen oder Risiken unterschätzt. In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass entsprechende Prozesse fehlen und Verantwortungen nicht eindeutig zugeteilt sind. Dies kann auch zu fachübergreifenden Konflikten führen, spätestens dann, wenn es tatsächlich einmal zu einem schweren Arbeitsunfall kommt.
Im Rahmen der Unfallverhütung zeigt sich, wer gesetzliche und vertragsrechtliche Verantwortung trägt und sich im Zweifel gegenüber Aufsichtsbehörden zu verantworten hat.
Durch unsere Expertenbrille gelingt es uns Gefährdungen schneller und präziser zu erkennen. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir praktikable Lösungen, die auch eine effiziente Umsetzung erlauben.