Regelbetreuung bis 10 Mitarbeiter

Die Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Mitarbeiter/innen besteht aus der Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung  und wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz sowie nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 geregelt.

Betriebe müssen über aktuelle, schriftliche Unterlagen verfügen, aus denen die Durchführung der Grundbetreuung, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Resultat und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen eindeutig hervorgehen.

Die Grundbetreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt. Sie umfasst die gesetzliche Mindestanforderung zur Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Schutzmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle.

Eine Wiederholung der Grundbetreuung ist in regelmäßigen Intervallen oder bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse erforderlich. Die Intervalle ergeben sich aus der Einstufung des Betriebs in seine Betreuungsgruppe. Die Einstufung nimmt der zuständige Unfallversicherungsträger auf der Grundlage des Gefahrenpotenzials, der Branchenstruktur sowie der Größe und Struktur der Betriebsart vor. Die Intervalle liegen derzeit bei:

– Gruppe I: Nach längstens einem Jahr
– Gruppe II: Nach längstens 3 Jahren
– Gruppe III: Nach längsten 5 Jahren

Der Betreuungsumfang ist von der tatsächlich Gefährdungslage im Betrieb abhängig. Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die sich in der Regelbetreuung befinden, sind für die Grundbetreuung keine feste Einsatzzeiten für die Tätigkeiten einer Fachkrafte für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt vorgegeben.

Unsere Leistung in der Regelbetreuung:

  • Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung zu neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
  • Sicherheitsunterweisungen

Unsere Leistung bei der anlassbezogenen Betreuung:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Betriebsstätten oder der Betriebsorganisation
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • Einführung neuer oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • Neugestaltung oder Änderung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufe
  • Einführung von Arbeits- und Gefahrstoffen
  • Einführung oder Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung, PSA Konzepte
  • Beratung zu besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Durchführen sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren

Betreuungssystem / Betreuungsmodell

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte

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