Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung - Zentales Element in der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) grundsätzliche geregelt und wird durch eine ganzen Reihe weitere Gesetzen und Verordnungen, u.a. Betriebssicherheits-verordnung § 3, Biostoffverordnung § 4, Gefahrstoffverordnung § 6, DGUV Vorschrift 2 gefordert. Demnach hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Arbeitsbedingungen zu Beurteilen. Durch die Gefährdungsbeurteilung  ist es möglich zielgerichtet die Gefährdungen, Belastungen und Schwachstellen in seinem Wertschöpfungsprozess, in den Arbeitsbedingungen und Arbeitsgestaltung zu erkennen. Somit ist die Gefährdungsbeurteilung ein entscheidender Maßstab für die Betreuungsleistungen und ein zentrales Instrument, um den Arbeitsschutz in die Arbeitsabläufe zu integrieren. 

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Hierbei sind Einflussgrößen wie  Gefährdungsfaktoren, Gefahrenquellen und gefahrbringenden Bedingungen zu berücksichtigen. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sowie erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Wir helfen Ihnen in Ihrem Betrieb die Belastungen und Gefährdungen, die durch das Arbeitsumfeld und Tätigkeit bestehen, zu identifizieren. Dabei ist unser Blick immer auf aktuelle Vorschriften gerichtet. Der Abschluss unserer Recherchen bildet auf Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation abgestimmte Lösungsvorschläge zur Beseitigung erkannter Schwachstellen. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, das Werkzeug „Gefährdungsbeurteilung“ wirkungsvoll einzusetzen.

Mit folgender Leistung unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Aufnahme der Betriebsstruktur und der Tätigkeiten
  • Identifizierung der Gefährdungen und Belastungen
  • Darstellung des Handlungsbedarfes mit Maßnahmenvorschlägen entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Mitarbeit bei der Wirksamkeitskontrolle
  • Fortschreibung Ihres Standards im Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Hinweise auf besondere Gefährdungen und Unterstützung bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z. B. für Betriebsmittel und Anlagen, Gefahrstoffe, Biostoffe, Tätigkeiten)
  • Schulung der Führungskräfte
  • rechtssichere Dokumentation

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