Gefahrstoffe

Nahezu in jedem Betrieb wird mit Gefahrstoffen gearbeitet und der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich aufgrund erforderlicher Arbeitsprozesse nicht immer vermeiden. Zudem wird die Verwendung von Gefahrstoffen oft nicht bewusst wahrgenommen. Daher besteht für jeden Arbeitgeber die grundsätzliche Pflicht die Tätigkeiten, in Bezug auf Gefahrstoffe im Unternehmen, zu analysieren und darauf aufbauend entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen.

Das zentrale Regelwerk für die betriebliche Verwendung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nachfolgend nur ein kurzer Einblick in einige relevante Sachverhalte:

§ 6 enthält Regelungen zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses, zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie zur Verfügbarkeit von Sicherheitsdatenblättern.

§ 7 befasst sich mit der Ersatzstoffsuche (Substitution der Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe) und mit der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung. Auch die Bestimmung (Messung) von Arbeitsplatzgrenzwerten wird hierin geregelt.

§ 8 legt dem Arbeitgeber eine Kennzeichnungsverpflichtung auf und trifft Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen.

§ 14 regelt die Bereitstellung von Betriebsanweisungen und die Unterweisung der Beschäftigten.

Konkretisiert werden die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Weitere gesetzliche Vorgaben finden sich in der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ und CLP Verordnung.

Die gesetzlichen Vorgaben sind umfassend und komplex. Deshalb behalten wir für Sie alle Neuerungen im Blick. Sie müssen intern keine Ressourcen bereitstellen oder spezielle Kompetenzen aufbauen.

Wir bieten Ihnen eine individuelle und passgenaue Unterstützung in allen Belangen rund um das Thema Gefahrstoffmanagement. Unsere jahrelange Erfahrung ist dabei die tragende Säule.

Unsere Leistungen :

  • Ermittlung der Gefahrstoffe im Unternehmen
  • Ausarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Beurteilung der individuellen Gefährdungen durch diese Gefahrstoffe
  • Konzeption entsprechender Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung hinsichtlich alternativ verwendbarer Stoffe (Substitution)
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen nach den Richtlinien der Gefahrstoffverordnung
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Ermittlung des arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungsbedarfs

Wir begleiten Sie in dem gesamten Prozess durch eine systematische Vorgehensweise und sorgen damit für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Zielerreichung.

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