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- Sicherheitstechnische Betreuung
Die Betreuung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht aus einer vereinfachten Regelbetreuung. Die Regelbetreuung setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung.
Ab 11 Mitarbeiter unterliegen Unternehmen der vollen Regelbetreuung, bestehend aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Beides zusammen nennt sich Gesamtbetreuung.
Unternehmen mit bis zu 30 bzw. 50 Beschäftigten (abhängig von Branche und Unfallversicherungsträger) haben die Möglichkeit eine bedarfsorientierte Betreuung, das sogenannte Unternehmermodell zu wählen.
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