Persönliche Schutzausrüstung

Unter persönlicher Schutzausrüstung versteht der Gesetzgeber jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch die mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern die nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen (§ 618 Abs. 1 BGB). Dabei darf er aber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen (CE Kennzeichen), Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

Der Arbeitgeber hat durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzaus-rüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.

Grundsätzlich sollen persönliche Schutzausrüstungen nur durch eine Person benutzt und dieser individuell angepasst werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird, und dafür sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen und erforderlichenfalls darin zu schulen, wie die persönlichen Schutzaus-rüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Schließlich muss der Arbeitgeber für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung erforderliche Informationen für die Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereithalten.

Information:

Unsere Leistungen:

  • Auswahl und Prüfungen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Beschaffung
  • Einweisung der Nutzer, nebst schriftlicher Herstllerinformation, Betriebsanweisung
  • Entwicklung und Einführung von PSA-Konzepten

Wir begleiten Sie in dem gesamten Prozess durch eine systematische Vorgehensweise und sorgen damit für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Zielerreichung.

Wie Sie uns erreichen

oder Formular

Kontakt