Unfallanalyse

Eine Vielzahl von verletzungs-. und schadensbewirkende Faktoren tragen zum Eintritt eines Arbeitsunfalles bei. Je nach Schwere der Unfallereignisse verursachen diese viel Aufregung im Unternehmen. Auch berufsbedingte Erkrankungen geben Anlass, sich mit den im Unternehmen bestehenden Arbeitssystemen auseinanderzusetzen und die Entstehungszusammenhänge des Unfallherganges bzw. arbeitsbedingte Erkrankungen mittels „rückschauende Gefährdungsbeurteilung“ zu analysieren. Entsprechend der Betrachtungen können Schwerpunkte gelegt werden auf

  • Einzelfall – Unfalluntersuchung
  • Unfallschwerpunktuntersuchung
  • Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankung
 

Der Arbeitgeber ist nach § 6 Arbeitsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen, zu erfassen und der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Mit der Unfallanzeige muss der Arbeitgeber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt über jede Unfallmeldung oder Berufskrankheitsanzeige in Kenntnis setzen.

Nur so wird auch sichergestellt, dass im Rahmen einer Unfallaufnahme/Unfallanalyse keine wichtigen Hinweise verloren gehen und zeitnah Schutzmaßnahmen gegen Gefahrenquellen ergriffen werden.

Auszug unsere Leistung:

  • Unfallaufnahme
  • Unfallanalyse
  • Schnittstelle zu Behörden (Gewerbeaufsicht, Polizei, Unfallversicherungsträger)
  • Krisenintervention für die beteiligten Mitarbeiter
  • Case-Management

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