Brand & Explosionsschutz

Der Brandschutz dient dem Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt sowie der Vorbeugung eines Brandereignisses und dessen Folgen. Denn neben der unmittelbaren Zerstörung von Sachwerten entstehen bei einem Brand immer auch Rauch und Löschwasserfolgeschäden, wodurch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes verlängert wird. Qualitätseinbußen, Lieferverzögerungen und Marktverluste sind die Folge. Der vorbeugende Brandschutz nimmt daher eine signifikante Stellung im betrieblichen Ablauf ein. Untergliedert in bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen soll eine Entstehung, Ausbreitung und die Auswirkungen von Bränden verhindert bzw. minimiert werden.

Wir prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und machen Sie, auf potenzielle Gefahrenquellen aufmerksam. Für ein umfassendes Brandschutzmanagement steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Brandschutzsachverständigen, Architekten, Brandinspektoren der Feuerwehren und Brandschutzbeauftragten zur Verfügung. Wir ermitteln die Brandgefährdungen in Ihrem Unternehmen und erarbeiten praxisorientierte präventive Brandschutzmaßnahmen.

Prophylaktische Brandschutz betrifft vor allem die elektrischen Betriebsmittel. Oftmals reichen hier schon kleine Maßnahmen aus, um den Brandschutz ausreichend sicherzustellen.

Wir beraten Sie in der Erstellung der Explosionsschutzdokumente oder übernehmen den gesamten Erstellungsprozess nach den vorliegenden Informationen für Sie. Gerne führen wir auch die vorgelagerte Gefährdungsbeurteilung durch.

Auszug unsere Leistungen:

  • Durchführung von individuellen Brand-/Explosionsschutzberatungen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumente,
    §6 Betriebssicherheitsverordnung
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teil A,B,C), DIN 14096
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Alarmpläne, DIN 4844-3
  • Erstellung von Feuerwehrplänen, DIN 14095
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und den Feuerversicherern
  • Ausbildung und Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Durchführung von Evakuierungsübungen

Information:

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung zum Brandschutz, daher setzen sich Vorgaben aus unter-schiedlichen Regelwerken wie z.B. landesrechtliche Sonderbauvorschriften, Verordnungen der zuständigen Innenministerien und zahlreiche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften der Berufsgenossenschaften wie auch aus privatrechtlichen Forderungen der Feuerversicherungen, zusammen. Die Unternehmer müssen sich daher insbesondere mit dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, den Technischen Regeln und  Versicherungsvorgaben befassen. 

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