Anlagen- & Maschinensicherheit

Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie umfasst neben Maschinen im engeren Sinne auch Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen. Die Richtlinie sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Rechtsvorschrift bestätigt. Diesbezüglich hat der Hersteller ein Komformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

Zusätzlich gilt die Maschinenrichtlinie auch für „unvollständige Maschinen“. Für die Bereitstellung auf dem Markt dieser speziellen Produkte sieht die Maschinenrichtlinie ein gesondertes Verfahren vor.

Information:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Betriebssicherheitsverordnung
  • 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz/Maschinenverordnung
  • 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)
  • 2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
  • 2014/68/EU Druckgeräte
  • 2014/29/EU Einfache Druckbehälter
  • 2014/34/EU ATEX für Maschinen und Anlagen
  • 2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
  • 2012/19/EU Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • 2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren

Auszug unsere Leistungen:

  • Erstellung von Konzepten zur Maschinensicherheit
  • Durchführung von Risikobeurteilungen für Maschinen gemäß DIN EN 12100
  • Retrofit - Wirtschaftlichkeitsprüfung, Einschätzung und Lösungsfindung bei Änderungen an Anlagen/Maschinen
  • Maschinenabnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
  • Unterstützen der CE beauftragten Personen
    (CE Beauftragte)

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