Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie umfasst neben Maschinen im engeren Sinne auch Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen. Die Richtlinie sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Rechtsvorschrift bestätigt. Diesbezüglich hat der Hersteller ein Komformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Zusätzlich gilt die Maschinenrichtlinie auch für „unvollständige Maschinen“. Für die Bereitstellung auf dem Markt dieser speziellen Produkte sieht die Maschinenrichtlinie ein gesondertes Verfahren vor.
Information:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Betriebssicherheitsverordnung
- 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz/Maschinenverordnung
- 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)
- 2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
- 2014/68/EU Druckgeräte
- 2014/29/EU Einfache Druckbehälter
- 2014/34/EU ATEX für Maschinen und Anlagen
- 2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
- 2012/19/EU Elektro- und Elektronikaltgeräte
- 2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
Bzgl. der Maschinensicherheit gelten für Hersteller und Betreiber unterschiedliche gesetzliche Regelwerke. Während für den Hersteller die Vorgaben der Maschinenrichtlinie (EG Recht) und das Produktsicherheitsgesetz (Nationales Recht), 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Nationales Recht) gelten, sind für den Betreiber die Rahmenrichtlinie aus Arbeitsschutz und Einzelrichtlinien (EU Recht) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (Nationales Recht) maßgebend.
Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
Wir übernehmen die Beratung in allen Fragen der Maschinensicherheit und berücksichtigen dabei die Anforderungen an den Hersteller und Betreiber.
Auszug unsere Leistungen:
- Erstellung von Konzepten zur Maschinensicherheit
- Durchführung von Risikobeurteilungen für Maschinen gemäß DIN EN 12100
- Retrofit - Wirtschaftlichkeitsprüfung, Einschätzung und Lösungsfindung bei Änderungen an Anlagen/Maschinen
- Maschinenabnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung
- Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
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Unterstützen der CE beauftragten Personen
(CE Beauftragte)