Sicherheitstechnische Betreuung

„Betreuungsmodelle – Passend für jeden Betrieb“

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung – gesetzliche Pflicht!

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber, der mindestens eine/n Mitarbeiter/in beschäftigt, in seinem Betrieb eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.

Grundlage ergeben sich aus den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2  „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Diese beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Der Umfang der Betreuung hängt unter anderem vom Gewerbezweig und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen ab. Entscheidend für die Auswahl der Betreuungsform ist die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Wir helfen Ihnen für Ihren Betrieb das passende Betreuungsmodell zu finden und unterbreiten Ihnen hierzu gerne ein Angebot.

Sicheres Arbeitsumfeld und gesunde Mitarbeiter

Basis für ein sicheres Arbeitsumfeld und gesunde Mitarbeiter ist eine effektive sicherheitstechnische Betreuung. Eine praxisgerechte Integration der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz führt zu optimierten Betriebsabläufen, verhindert Ausfälle und Störungen, motiviert Ihre Mitarbeiter und bietet allen Verantwortlichen die nötige Rechtssicherheit. Nicht zuletzt gewährleisten Sie damit auch einen wirtschaftlichen Erfolg.

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 5 „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“ übernehmen wir für Sie die Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit  und Erfüllen im Sinne § 6 „Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit“ sowie  nach DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sämtliche übertragene Dienstleistungen.

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